Förderprogramme für Elektroautos

Um bis 2030 eine Million Elektroautos auf die Straße zu bringen, hat der Bund einige attraktive Förderprogramme aufgelegt. Auch die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität wird gefördert, zum Beispiel durch Zuschüsse für die private Ladestation zu Hause. Stromfahrer sollten außerdem prüfen, welche Zuschüsse ihre Kommune oder der Energieversorger vor Ort anbieten. Viele unterstützen die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Wallboxen oder bieten günstige Ladelösungen an.

Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus)

KfW-Förderung für Wallboxen

Förderungen von Energieversorgern und Kommunen

Steuervorteile für Firmenautos


Umweltbonus für Elektrofahrzeuge

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen mit dem Umweltbonus. Er gilt bis Ende 2025 für reine Batterieelektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge und kann sowohl von Privatpersonen als auch gemeinnützigen Organisationen und Unternehmen in Anspruch genommen werden. Finanziert wird die Kaufprämie anteilig vom Bund und vom Autohersteller. Die Höhe richtet sich nach Höhe des Netto-Listenpreises und nach Art des Antriebs.

Bedingungen

  • Fahrzeug muss auf der BAFA Liste der förderfähigen Elektroautos stehen
  •  Kauf oder Leasing und die Erstzulassung ab dem 18. Mai 2016
  • Das Elektroauto muss innerhalb Deutschlands auf den Antragsteller zugelassen werden und für mindestens sechs Monate zugelassen bleiben (Erstzulassung).
  • Der Anteil der Fördersumme, den der Automobilhersteller trägt, wird direkt beim Händler von der Rechnung abgezogen.
  • Der Anteil der Fördersumme, den die Bundesregierung ausschüttet, wird entweder direkt beim Händler abgezogen oder bei der BAFA beantragt.
  • Für Fahrzeuge, die bis zum 4. November 2019 zugelassen wurden, gelten die Fassungen der Förderrichtline vom 28.05.2019.

Die KfW-Förderung für Ihre Wallbox

Mit der Bundesförderung „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (KfW 440) werden Ladestationen an Stellplätzen und Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind, mit 900 Euro pro Ladepunkt vom Bund bezuschusst. Gefördert wird nicht nur die Wallbox selbst, sondern auch damit verbundene weitere Kosten.

Förderfähig sind

  • nicht öffentliche Ladepunkte mit einer Ladeleistung von 11 kW oder 22 kW, wenn die Station vom Fachbetrieb auf 11kW eingestellt wurde (dreiphasiger Anschluss)
  • Kosten zum Einbau und Anschluss der Ladestation
  • Energiemanagementsystem zur intelligenten Steuerung der Ladestation

Bedingungen

Die Ladestation muss intelligent steuerbar sein und auf der Liste förderfähiger Ladestationen der KfW gelistet sein. Der Strom muss aus erneuerbaren Quellen stammen. Der Antrag kann im KfW Zuschussportal gestellt werden von

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter und Vermieter
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Bauträgern

mit Sitz in Deutschland. Eine Wohnungsbaugenossenschaft kann die Förderung zum Beispiel auch für 10 Ladestationen beantragen. Die Fördersumme läge dann bei 9.000 Euro.


Förderungen durch Energieversorger und Kommunen

Hier finden Sie eine Übersicht mit Förderungen von Kommunen sowie Energieversorgern und Stadtwerken, die Mitglied der Initiative Rheinland-Pfalz gibt Gas sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Nicht aufgeführte Angebote von Kommunen können gerne gemeldet werden bei info@rlp-gibt-gas.de. Diese Liste wird fortlaufend ergänzt.


Steuervorteile für Firmenautos

Wer ein E-Auto als Firmenwagen fährt, spart noch bei der Dienstwagensteuer. Die private Nutzung von Elektroautos bis 60.000 Euro als Dienstwagen wird nur mit monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert. Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge mit höherem Bruttolistenpreis müssen weiterhin 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt werden. Mit dieser neuen Regelung halbieren bzw. vierteln sich bei elektrifizierten Firmenwagen auch die besteuerten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die bei Benziner oder Diesel mit 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer angesetzt werden.

Bedingungen

  • Erstzulassung des Fahrzeugs zwischen 1. Januar 2019 und bis Ende 2030
  • Der Steuervorteil für Hybridfahrzeuge gilt nur, wenn das Auto mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fährt oder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer nach WLTP-Norm emittiert.
  • Ab 2022 müssen die Hybride mindestens 60 Kilometer elektrisch schaffen, ab 2025 80 Kilometer.
  • Maßgeblich für die Bemessung der Dienstwagensteuer ist der inländische Brutto-Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer.

Der verringerte Steuersatz gilt auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge.

Aufladen beim Arbeitgeber steuerfrei
Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen beim Arbeitgeber ist steuerfrei – ebenso wie der geldwerte Vorteil bei der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung.

Sonderabschreibung für Nutzfahrzeuge
Für rein elektrische Liefer- oder andere Nutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder wird eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt - zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Regelung gilt ab 2020 und ist bis Ende 2030 befristet.

Erklärfilm:
Erdgas als Kraftstoff

Aktuelles

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