Um bis 2030 eine Million Elektroautos auf die Straße zu bringen, hat der Bund einige attraktive Förderprogramme aufgelegt. Auch die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität wird gefördert, zum Beispiel durch Zuschüsse für die private Ladestation zu Hause. Stromfahrer sollten außerdem prüfen, welche Zuschüsse ihre Kommune oder der Energieversorger vor Ort anbieten. Viele unterstützen die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Wallboxen oder bieten günstige Ladelösungen an.
Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus)
Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen mit dem Umweltbonus. Er gilt bis Ende 2025 für reine Batterieelektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge und kann sowohl von Privatpersonen als auch gemeinnützigen Organisationen und Unternehmen in Anspruch genommen werden. Finanziert wird die Kaufprämie anteilig vom Bund und vom Autohersteller. Die Höhe richtet sich nach Höhe des Netto-Listenpreises und nach Art des Antriebs.
Mit der Bundesförderung „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (KfW 440) werden Ladestationen an Stellplätzen und Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind, mit 900 Euro pro Ladepunkt vom Bund bezuschusst. Gefördert wird nicht nur die Wallbox selbst, sondern auch damit verbundene weitere Kosten.
Die Ladestation muss intelligent steuerbar sein und auf der Liste förderfähiger Ladestationen der KfW gelistet sein. Der Strom muss aus erneuerbaren Quellen stammen. Der Antrag kann im KfW Zuschussportal gestellt werden von
mit Sitz in Deutschland. Eine Wohnungsbaugenossenschaft kann die Förderung zum Beispiel auch für 10 Ladestationen beantragen. Die Fördersumme läge dann bei 9.000 Euro.
Hier finden Sie eine Übersicht mit Förderungen von Kommunen sowie Energieversorgern und Stadtwerken, die Mitglied der Initiative Rheinland-Pfalz gibt Gas sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Nicht aufgeführte Angebote von Kommunen können gerne gemeldet werden bei info@rlp-gibt-gas.de. Diese Liste wird fortlaufend ergänzt.
Wer ein E-Auto als Firmenwagen fährt, spart noch bei der Dienstwagensteuer. Die private Nutzung von Elektroautos bis 60.000 Euro als Dienstwagen wird nur mit monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert. Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge mit höherem Bruttolistenpreis müssen weiterhin 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt werden. Mit dieser neuen Regelung halbieren bzw. vierteln sich bei elektrifizierten Firmenwagen auch die besteuerten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die bei Benziner oder Diesel mit 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer angesetzt werden.
Der verringerte Steuersatz gilt auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge.
Aufladen beim Arbeitgeber steuerfrei
Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen beim Arbeitgeber ist steuerfrei – ebenso wie der geldwerte Vorteil bei der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung.
Sonderabschreibung für Nutzfahrzeuge
Für rein elektrische Liefer- oder andere Nutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder wird eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt - zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Regelung gilt ab 2020 und ist bis Ende 2030 befristet.